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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 2. November 2026

Für welche Angebote diese Erklärung gilt

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://band-board.de veröffentlichte Website BandBoard mit allen öffentlichen und angemeldeten Seiten sowie für die dazugehörige App BandBoard für iPhone und iPad.

Herausgeberin ist die E-Blend GmbH, Industriestraße 35, 68169 Mannheim, Deutschland. Angaben nach § 5 DDG stehen im Impressum.

Beschreibung der Dienstleistung: BandBoard ist eine Plattform, mit der Bands Songs, Liedtexte, Akkorde, Noten, Drum-Charts, Proben, Setlisten und Übungen gemeinsam verwalten. Die Nutzung ist teilweise kostenlos, teilweise kostenpflichtig.

Rechtsgrundlagen

Wir sind bemüht, unsere Website und unsere App im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Regeln setzen die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 um.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 2 BFSG sowie aus den §§ 12 und 19 BFSGV. Als Maßstab dient die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 V3.2.1 (2020-10) mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website band-board.de und die App BandBoard sind mit den Vorgaben der EN 301 549 V3.2.1 teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Notenbilder, Drum-Charts und Raster-Darstellungen

Warum das eine Barriere ist: Noten, Drum-Charts, der Ablauf und die Übungs-Raster werden als Grafik gezeichnet. Ein Screenreader kann einzelne Takte, Notenwerte und Schläge nicht vorlesen.

Betroffenes Kriterium: EN 301 549 bzw. WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte)

Was du solange nutzen kannst: Für denselben Song gibt es die Ansicht „Text und Akkorde“ mit Liedtext und Akkorden, den Spickzettel mit den Kürzeln der Reihen und den Ablauf als Textliste mit Abschnittsnamen und Taktzahlen.

Klingende Beispiele, Aufnahmen und Metronom

Warum das eine Barriere ist: Eigene Aufnahmen am Song, die Wiedergabe von Drums und Metronom sowie die Klickspur sind reine Audioinhalte ohne Untertitel oder Transkript.

Betroffenes Kriterium: WCAG 2.1, Erfolgskriterien 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 (Audio und Video)

Was du solange nutzen kannst: Der Countdown vor dem Start erscheint zusätzlich als große Zahl auf dem Bildschirm, und Tempo, Taktart und Taktzahl stehen überall als Text.

Eingebettete Player von YouTube und Spotify

Warum das eine Barriere ist: Steuerung, Beschriftungen und Untertitel in diesen Playern stammen von YouTube bzw. Spotify. Darauf haben wir keinen Einfluss.

Betroffenes Kriterium: WCAG 2.1, unter anderem die Erfolgskriterien 1.2.2, 2.4.7 und 4.1.2

Was du solange nutzen kannst: Bei jedem Player führt ein Link direkt zur Seite des Anbieters; dort kannst du deren eigene Ansicht mit deren Untertitel-Einstellungen nutzen.

Hochgeladene Dateien wie PDFs, Bilder und gescannte Blätter

Warum das eine Barriere ist: Wenn die hochgeladene Datei selbst keine Textebene oder keinen Alternativtext hat, können wir sie in BandBoard nicht nachträglich barrierefrei machen.

Betroffenes Kriterium: WCAG 2.1, Erfolgskriterien 1.1.1 und 1.4.5

Was du solange nutzen kannst: Akkorde und Liedtext lassen sich als Text im Song pflegen. Die Texterkennung aus PDFs und Bildern liefert eine bearbeitbare Textfassung, die du prüfen und korrigieren kannst.

Dichte Eingaberaster, zum Beispiel das Beat-Raster mit 32 Schritten

Warum das eine Barriere ist: Alle Felder sind beschriftet und mit der Tastatur bedienbar. Ohne Sichtkontrolle ist die Lage eines einzelnen Schritts im Takt aber schwer zu erfassen.

Betroffenes Kriterium: WCAG 2.1, Erfolgskriterien 1.3.1 und 2.4.6

Was du solange nutzen kannst: Vor jedem Feld werden Reihe und Schritt angesagt, die Reihen stehen als Kürzel daneben, und es gibt eigene Knöpfe zum Hinzufügen und Entfernen von Schritten und ganzen Takten.

App für iPhone und iPad

Warum das eine Barriere ist: Die App folgt denselben Regeln wie die Website, ist aber noch nicht von einer unabhängigen Stelle geprüft. In der Notendarstellung und im Übungs-Runner bestehen dieselben Grenzen wie oben beschrieben.

Betroffenes Kriterium: EN 301 549, Kapitel 5 bis 11 (Software)

Was du solange nutzen kannst: Die App nutzt dieselben Textalternativen wie die Website. Sag uns gern Bescheid, wenn ein Bereich für dich nicht bedienbar ist.

Was wir für Barrierefreiheit tun

  • Die Seiten sind semantisch aufgebaut: eine Hauptüberschrift pro Seite, Zwischenüberschriften, benannte Navigationsbereiche und die Sprache „Deutsch“ für alle Inhalte.
  • Alle Funktionen sind mit der Tastatur bedienbar, und der aktuelle Fokus ist als deutlich sichtbarer Ring dargestellt.
  • Auf Geräten mit Fingerbedienung sind Bedienelemente mindestens 44 × 44 Pixel groß.
  • Bewegungen werden automatisch reduziert, wenn im Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt ist.
  • Helle und dunkle Ansicht folgen dem Gerät; alle Farben kommen aus einem festen Vorrat mit ausreichendem Kontrast.
  • Wir zeigen Status nie nur an der Farbe, sondern immer zusätzlich mit Symbol und Wort, zum Beispiel „Dabei“, „Vielleicht“, „Kann nicht“, „probe-reif“ oder „bühnenreif“.
  • Bilder und Knöpfe ohne sichtbaren Text haben Alternativtexte oder einen Namen für Screenreader; Rückmeldungen werden angesagt.
  • Schriften werden von unserem eigenen Server geladen, es gibt keine Ladevorgänge bei Schrift-Drittanbietern.
  • Cookies und optionale Dienste sind erst nach deiner Einwilligung aktiv, und die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
  • Es gibt eine Hilfe-Seite mit Anleitungen, geführten Touren und einer Übersicht aller Knöpfe.

Feedback und Kontakt

Wenn dir eine Barriere auffällt oder du eine Information in einer anderen Form brauchst, sag uns das bitte. Wir prüfen jede Meldung und bemühen uns, die Barriere zu beseitigen.

Kontaktformular: band-board.de/#kontakt

E-Mail: info@e-blend.de

Telefon: +49 152 07443348

Wir antworten in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. Sie nimmt Meldungen über Barrieren entgegen und entscheidet über Anträge nach § 32 BFSG, mit denen du die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durchsetzen kannst.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen AöR (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Online: www.mlbf-barrierefrei.de mit Formularen für die Meldung von Barrieren und für den Antrag nach § 32 Abs. 1 BFSG

Stand und Überprüfung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 2. November 2026 erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung der Website band-board.de und der App BandBoard anhand der Kriterien aus EN 301 549 V3.2.1 (WCAG 2.1 AA).

Wir prüfen die Erklärung mindestens einmal im Jahr und nach größeren Änderungen an der Website oder der App erneut. Die Angaben in dieser Erklärung werden dann aktualisiert.